Rechtsanwalt Meyer während eines Beratungsgesprächs in seiner Kanzlei in Neustadt an der Weinstraße
Mitglied im AnwaltVerein Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht

Marcus Michael Meyer

Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Neustadt an der Weinstraße

Das Erbrecht im 5. Buch des BGB stellt mit die komplexeste Materie des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Dort wird die Erbfolge, die rechtliche Stellung der Erben, das Testament mit all seinen Facetten und unter anderem auch das Pflichtteilsrecht geregelt. Im Einzelnen geht es nicht nur um Rechte, sondern vielmehr auch und Pflichten der Erben. Es ist niedergelegt, welche rechtlichen Instrumentarien dem Erblasser zur Verfügung stehen, um ein für ihn maßgeschneidertes Testament/Erbvertrag zu gestalten. Gerade durch die Vielzahl der 464 Paragrafen des Erbrechts ergibt sich eine Fülle von Instrumentarien, die bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung mit Bedacht gehandhabt werden wollen.

Nicht umsonst sind viele Testamente mangelhaft oder gar gänzlich unwirksam.

Unsere Leistungen im Überblick

Erbrecht

Kompetente Beratung zu allen Fragen rund um Erbe und Testament: Erbschein • Erbengemeinschaft • Erbfolge • Erbschaft ausschlagen • Pflichtteilsanspruch • Testamenterstellung • Erbstreit • Nachlasssicherung

Mehr erfahren …

Testamentsvollstreckung

Bestimmen Sie einen Vertreter, damit Ihr letzter Wille auch wirklich nach Ihren Vorstellungen ausgeführt wird

Mehr erfahren …

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wirksame Regelungen für den Ernstfall

Mehr erfahren …

Patientenverfügung

Entscheiden Sie selbstbestimmt über medizinische Maßnahmen im Ernstfall

Mehr erfahren …

Rechtsanwalt Meyer

Marcus Michael Meyer, seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Neustadt

Mehr erfahren …

Testamentsvollstreckung – Durchsetzung der Wünsche des Erblassers

Es ist nicht nur die Schwierigkeit ein vernünftiges und individuelles, nach den Wünschen des Erblassers gestaltetes rechtswirksames Testament zu erstellen; vielmehr bereitet gerade auch die Umsetzung eines solchen Testaments Schwierigkeiten, da die eine oder andere testamentarische Verfügung nicht selten auf den Widerstand der Erben oder aber der gesamten Erbengemeinschaft stößt. Damit der Wille des Erblassers dennoch durchgesetzt werden kann, empfiehlt sich die Einsetzung eines zertifizierten Testamentsvollstreckers, der aufgrund seiner Fachkunde und seiner beruflichen Erfahrung letztlich die testamentarischen Verfügungen des Erblassers umsetzt und die ordnungsgemäße Ausführung seines Amtes für die Erben oder aber die Erbengemeinschaft unangreifbar ist. Ein Testamentsvollstrecker dient nicht zuletzt als Katalysator bei Unstimmigkeiten der Erben untereinander, da er letztlich den Nachlass nach den Wünschen des Erblassers auseinandersetzt und somit Blockadehaltungen einzelner Erben vermieden werden.

Entsprechend steht auch Ihnen Rechtsanwalt Marcus Michael Meyer als zertifizierter Testamentsvollstrecker der AGT (Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstreckung e. V.) zu Ihrer Verfügung, sei es bei der Beratung zur Gestaltung eines Testaments, sei es bei der Formulierung eines Testaments, sei es als Testamentsvollstrecker bei der Abwicklung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrages.